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   BAG, 24.05.1978 - 4 AZR 769/76   

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BAG, 24.05.1978 - 4 AZR 769/76 (https://dejure.org/1978,1398)
BAG, Entscheidung vom 24.05.1978 - 4 AZR 769/76 (https://dejure.org/1978,1398)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 (https://dejure.org/1978,1398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tariflücke - Tarifliche Alterssicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 432
  • DB 1978, 1938
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 24.05.1978 - 4 AZR 769/76
    Die Unfallrente kann auch, nicht aus dem Gedanken der Zweckerreichung (vgl. Urteil vom 28.9 4 AZR 74-3/76 - = AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) auf die AltersSicherung angerechnet werden, weil die beiden Ansprüche unterschiedlicher Art sind und nicht demselben Zweck dienen.
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Auszug aus BAG, 24.05.1978 - 4 AZR 769/76
    Die Höhe der Unfallrente richtet sich ausschließlich nach der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (vgl. BSG 21, 63 (673); sie wird als Folge der abstrakten Berechnung, auf die letztlich aus sozialpolitischen Erwägungen nicht verzichtet werden kann (Brackmann, aaO, S. 566 y II und 568 a), auch dann gewährt, wenn ein Einkommensverlust bzw. eine Verdienstminderung effektiv nicht eingetreten ist.
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Im Falle einer unbewussten Regelungslücke ist es den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt, diese zu schließen, sofern mehrere Möglichkeiten der Lückenschließung bestehen (vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - juris Rn. 27, AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3; 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358, 367; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137, 145 f.; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 -BAGE 36, 218, 225; 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 6 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 11; Krause in Jacobs/Krause/Oetker § 4 Rn. 199).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Unbewußte Regelungslücken sind zwar unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und unter Berücksichtigung dessen zu schließen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten (BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Wiedemann- Stumpf, aaO, § 1 Rz. 418 mit weiteren Nachweisen).

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nämlich nicht befugt, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die das Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

    Denn die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die das Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1973, aaO, sowie Urteile vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 23. September 1981, BAGE 36, 218, 225 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 54, 30 = AP, aaO).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 165/79
    Unbewußte Regelungslücken sind zwar unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und unter Berücksichti gung dessen zu schließen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge zum Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten (BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Wiedemann-Stumpf, aaO, § 1 Rz. 418 mit weiteren Nachweisen).

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nämlich nicht befugt, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die das Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • BAG, 15.11.1983 - 3 AZR 341/81
    Der Senat kann die Lücke durch ergänzende Tarifauslegung ausfüllen, wenn es sich um eine unbewußte Regelungslücke handelt, also auszuschließen ist, daß die Tarifvertragsparteien die Regelungslücke erkannt und auf die sich stellende Frage mit Vorbe dacht keine Antwort gegeben haben (BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit zustimmender Anmerkung von Gitter; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Anm. 417).

    Liegt dagegen eine unbewußte Regelungslücke vor, so wäre durch ergänzende Auslegung zu ermitteln, was die Tarifvertragsparteien mutmaßlich und interessengerecht vereinbart hätten (BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • LAG Hessen, 27.09.1996 - 13 Sa 1624/95

    Zulage: Angestellte mit Aufgaben nach dem AsylVfG

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  • LAG Hamm, 11.09.1989 - 19 (9) Sa 637/89

    Vergütungsanspruch; Lohnanspruch; Arbeitsverhältnis; Verfall; Verfallfrist;

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  • LAG Hessen, 27.09.1996 - 13 Sa 1626/95

    Zulage: Angestellte mit Aufgaben nach dem AsylVfG

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  • BAG, 17.08.1983 - 5 AZR 287/81
    Hierzu ist auch darauf zu verweisen, daß die Tarifvertragsparteien seit 1979 die entsprechenden Bestimmungen nicht geändert haben, obgleich sie durch den 17. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 1. Juli 1981 verschiedene tarifliche Regelungen (5 23 a Nr. 4 Satz 2 und § 17 Abs. 7 Unterabs. 2) wegen der Einführung des Mutterschaftsurlaubs neu gestaltet haben (vgl. dazu BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 313/84

    Anspruch auf Vergütung an Bord eines Schiffes verbrachten Freizeit - Einordnung

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nämlich nicht befugt, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die das Grundgesetz allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAGE 36, 218, 225 f., aaO; BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87

    Tarifvertrag: Ausfüllung einer tariflichen Regelungslücke

  • BAG, 17.08.1983 - 5 AZR 272/81
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 3/81
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 145/81
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 214/81

    Anspruch auf Übergangsgeld

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